Liebe Falschparker, ihr müsst jetzt sehr tapfer sein. Das Bundesverwaltungsgericht hat höchstrichterlich festgestellt: "Das Interesse der parkenden Verkehrsteilnehmer an einer ungehinderten Fortsetzung ihres rechtswidrigen Verhaltens ist nicht schutzwürdig."

Auch euer gerne angeführtes "Gewohnheitsrecht" gibt es weiterhin nicht: "ein ‚Gewohnheitsrecht‘ auf Gehwegparken wird dadurch nicht begründet"

Danke an die Klägerinnen und Kläger aus Bremen!

https://taz.de/Bundesgericht-zum-Parken-auf-dem-Gehweg/!6040725/

Bundesgericht zum Parken auf dem Gehweg: Kein Recht auf Falschparken

Das Bundesverwaltungsgericht gibt Klä­ge­rn recht, die gegen zugeparkte Gehwege klagten. Die Behörde kündigt Konkretes an – und lässt wenig folgen.

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@FalschparkenFFM

Die Frage ist oft wo sollen wir denn mit unseren Autos hin ? Die Antwort muß eindeutig sein nicht in die Stadt! Eine Stadt ist überwiegend ein Wohn und Lebensraum und kein Parkhaus!