Liebe Falschparker, ihr müsst jetzt sehr tapfer sein. Das Bundesverwaltungsgericht hat höchstrichterlich festgestellt: "Das Interesse der parkenden Verkehrsteilnehmer an einer ungehinderten Fortsetzung ihres rechtswidrigen Verhaltens ist nicht schutzwürdig."

Auch euer gerne angeführtes "Gewohnheitsrecht" gibt es weiterhin nicht: "ein ‚Gewohnheitsrecht‘ auf Gehwegparken wird dadurch nicht begründet"

Danke an die Klägerinnen und Kläger aus Bremen!

https://taz.de/Bundesgericht-zum-Parken-auf-dem-Gehweg/!6040725/

Bundesgericht zum Parken auf dem Gehweg: Kein Recht auf Falschparken

Das Bundesverwaltungsgericht gibt Klä­ge­rn recht, die gegen zugeparkte Gehwege klagten. Die Behörde kündigt Konkretes an – und lässt wenig folgen.

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@FalschparkenFFM Bremen, nicht Hamburg - soviel Zeit muss sein 
@flns @FalschparkenFFM
Bremen oder Hamburg - Hauptsache Italien 🙃

@joerg3n Nenene, Bremen ist zwar südlich der Elbe, aber schon noch deutlich nördlich des Mains, somit also Bayern.

Bezüglich Hamburgs streitet man sich in Schleswig-Holstein ja noch, ob die südelbischen Teile schon Bayern seien...

@flns @FalschparkenFFM

@wonka @joerg3n @FalschparkenFFM Als gebürtiger Angeliter kann ich nur zustimmen. Ausser das Bayern natürlich südlich der Berge ist, ungefähr ab Hannoversch Münden. ☝️

@flns Wenn man diejenigen, die sich selber Bayern nennen, dazu fragt, sagen die sicherlich, das bei Hannoversch Münden seien keine Berge, und die Berge seien eher im Süden Bayerns.

@joerg3n @FalschparkenFFM