Durch Anzeige einer Nötigung wurde @Azetbur in #Dresden selbst Ziel der Strafverfolgung. Sie wehrte sich und errang ein wichtiges Urteil welches klarstellt, dass Rechtsfahrgebot nicht bedeutet, dass Radfahrende sich an den Bordstein oder den Fahrbahnrand quetschen müssen.

https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/gesellschaft/id_100491642/dresden-radaktivistin-erstreitet-urteil-mittig-fahren-ist-keine-noetigung.html

Urteil nach Hup-Terror: Radler dürfen zur Sicherheit mittig fahren

Eine Radaktivistin in Dresden zeigt einen Autofahrer an, der dauerhupend dicht auf sie auffährt. Der Fall nimmt mehrere Wenden und ist eine Lehre für viele Verkehrsteilnehmer.

t-online
@ADFC_Dresden @Azetbur Absurd ist das Urteil im Prozess gegen den Drängler. Offenbar findet es die Staatsanwaltschaft schon okay dicht auf Radfahrende aufzufahren und zu hupen.
@verweyen @ADFC_Dresden der ermittelnde Beamte sah da tatsächlich kein Problem darin. Weiter erschreckend finde ich wie die Staatsanwaltschaft das so durchwinkt ohne alle Beweise gesichtet zu haben. Da fehlt es etwas an der „Neutralität“. Die gibts nämlich nicht gemeinsam mit der #windschutzscheibenperspektive

@Azetbur @verweyen @ADFC_Dresden

Ich versteh auch nicht warum es überhaupt relevant ist ob du zur Eskalation beigetragen hast oder nicht.

Außerorts darf man hupen ja als Überholsignal benutzen, aber dann sollte man halt auch überholen (so man es darf…).

@deusfigendi @verweyen @ADFC_Dresden gekränkte Autoseelen eben