Durch Anzeige einer Nötigung wurde @Azetbur in #Dresden selbst Ziel der Strafverfolgung. Sie wehrte sich und errang ein wichtiges Urteil welches klarstellt, dass Rechtsfahrgebot nicht bedeutet, dass Radfahrende sich an den Bordstein oder den Fahrbahnrand quetschen müssen.

https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/gesellschaft/id_100491642/dresden-radaktivistin-erstreitet-urteil-mittig-fahren-ist-keine-noetigung.html

Urteil nach Hup-Terror: Radler dürfen zur Sicherheit mittig fahren

Eine Radaktivistin in Dresden zeigt einen Autofahrer an, der dauerhupend dicht auf sie auffährt. Der Fall nimmt mehrere Wenden und ist eine Lehre für viele Verkehrsteilnehmer.

t-online
@ADFC_Dresden @Azetbur Vielen Dank!