Aus dem unerbittlichen Kampf der wehrhaften Demokratie gegen den Faschismus: Seit einiger Zeit gehen Staatsanwaltschaften aus Hessen, Bayern und anderen Bundesländern gegen Menschen vor, die Zeichnungen von mir verbreiten.

Heute im Briefkasten: die nächste StA, diesmal Sachsen, klagt wegen der Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts an - Menschen hatten Zeichnungen von mir auf Twitter repostet.

Einige StA schicken Strafbefehle, andere unangemeldete Haussuchungen zur Beweissicherung.

@GuidoKuehn
Eine aufgrund des Schutzzwecks des § 86a Abs. 1 StGB erforderliche Restriktion des Tatbestands ist nur dann gerechtfertigt, wenn sich auf Anhieb aus der Abbildung in eindeutiger und offenkundiger Weise die Gegnerschaft des Angeklagten zur NS-Ideologie ergibt.
@SamsenBdRi Logisch, das geht ja aus den Anklagen hervor, dass genau das aus Sicht der StA nicht gegeben zu sein scheint. Nun, ich werde mich in meiner Freiheit nicht vorauseilend nach der möglichen Ansicht einzelner StA richten. Aber ich rate jedem sich zu überlegen, meine Illustrationen zu teilen. Daher der Beitrag. Es gibt auch Anzeigen von Politikern gegen Menschen, die meine Bilder teilen - wegen Beleidigung. Von daher: teilt meine Arbeiten einfach nicht, wenn ihr keinen Stress haben wollt.
@GuidoKuehn
Konsequenzen!
Mein Standpunkt dazu -
Ich teile was ich für richtig und wichtig erachte!
Niemand hat gesagt, daß Widerstand leicht ist.
Wehret den Anfängen, das beweist retrospektiv die Geschichte und aktuell anderen Orts.
Ferner liegt es in der Hand der Exikutive & Judikative, sich und die Demokratie nicht lähmen zu-lassen.