Wir haben #LEG Wohnen NRW und #NetCologne abgemahnt. In Rundschreiben informieren sie Mieter:innen über das Ende des Nebenkostenprivilegs und weisen darauf hin, dass sie automatisch einen TV-Einzelnutzungsvertrag erhalten würden.

#nebenkostenprivileg #kabelanschluss

Unsere Presseinfo: https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/97238

NetCologne und LEG Wohnen NRW zwingen Kabelverträge auf | Verbraucherzentrale NRW

Verträge für Kabel-TV können nicht ohne Zustimmung geschlossen werden

Verbraucherzentrale NRW
Wer bei der LEG wohnt und keinen Einzelvertrag mit NetCologne für den TV-Anschluss haben möchte, kann mit unserem kostenlosen Musterbrief widersprechen. https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/97233

#NetCologne und #LEG haben Unterlassungserklärungen abgegeben. Sie wollten Kabel-TV-Anschlüsse ohne wirksame Verträge abrechnen. Wir haben sie deshalb erfolgreich abgemahnt.

Betroffene sollen erneut angeschrieben werden. Wer den Anschluss weiter nutzen möchte, kann rückwirkend zustimmen. Wer das nicht möchte, muss das nicht und kann gezahltes Geld zurückfordern. #nebenkostenprivileg #kabelanschluss

Infos und Musterbrief: https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/98482

Erfolg gegen NetCologne und LEG: Schluss mit aufgezwungenen Kabel-TV Verträgen | Verbraucherzentrale NRW

Beide Anbieter geben eine Unterlassungserklärung ab

Verbraucherzentrale NRW