Vier Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen eines fehlenden Tickets im Wert von 2,90 €. Laut einer beim Bundesverfassungsgericht eingereichten Verfassungsbeschwerde verstoße eine derart hohe Strafe gegen das im Grundgesetz verankerte „Übermaßverbot“ und sei verfassungswidrig. - SZ - https://www.sueddeutsche.de/politik/karlsruhe-bundesverfassungsgericht-schwarzfahren-justiz-lux.71LbJ6kbNkGSa72QgFKvgX
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https://www.t-online.de/region/duesseldorf/id_100436034/duesseldorf-familienvater-stirbt-bei-unfall-mit-raser-so-ist-das-urteil.html