Vier Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen eines fehlenden Tickets im Wert von 2,90 €. Laut einer beim Bundesverfassungsgericht eingereichten Verfassungsbeschwerde verstoße eine derart hohe Strafe gegen das im Grundgesetz verankerte „Übermaßverbot“ und sei verfassungswidrig. - SZ - https://www.sueddeutsche.de/politik/karlsruhe-bundesverfassungsgericht-schwarzfahren-justiz-lux.71LbJ6kbNkGSa72QgFKvgX
Gefängnis für Schwarzfahrer? Jetzt entscheidet das Bundesverfassungsgericht.

Mehrere Monate Gefängnis für einmal Schwarzfahren in der Tram? Der Betroffene protestiert dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht.

Süddeutsche Zeitung
@zukunftmobil schlägt man jemanden zusammen, wird man nicht so hart bestraft.