Das Verfahren gegen den Hauptangeklagten im CUM-EX Betrug wurde eingestellt, weil der Beklagte Bluthochdruck hat. Die durch einen illegalen Buchungstrick geraubten 35Milliarden Euro mussten größtenteils nicht erstattet werden. Wer sagt es den Pfandomas, die unsere Justiz im Schnellverfahren ins Loch steckt?
@Menel :xmpp: was ist denn ein falsches gerücht? gibts auch wahre gerüchte? das mit dem blutdruck zumindest ist die erklärung des gerichts: zu geringe verhandlungsfähigkeit des angeklagten führt zu zu langer dauer des prozesses ...
@jabgoe2089
Natürlich gibt es wahre Gerüchte. Die, den Tatsachen entsprechen.
Aber ein einfacher Bluthochdruck führt nicht zur Gerichtsunfshigkeit. Deswegen glaube ich diese Begründung nicht. (Ich kenne aber auch keine Quelle wo das gesagt wird)