Wenn die Drohne also aufgrund ihrer technischer Eigenschaften (z. B. Screenshot) in die 8802 fallen, kann über das Umschlüsselungsverzeichnis des BAFA geprüft werden, ob die Ware Dual-Use ist. https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Gueterlisten/gueterlisten.html?nn=1468410
@sophie Da stehen dann weitere Anforderungen - z. B. mit Kamera UND Fähigkeit, außerhalb des Sichtfeldes des Piloten zu fliegen = Videoüberwachungsgerät
ODER besonders konstruiert, um Trägerraketen zu transportieren
ODER autonome Flugsteuerung
... wenn das der Fall ist (die Details sind da noch genauer beschrieben) muss man gegenüber dem Bundesamt für Ausfuhrkontrolle erklären, an wen und wofür man das liefern will, und erhält dann eine Genehmigung oder nicht.