Abstand, bitte! Aber wie viel eigentlich❓ 🤔

Wenn Du mit dem Auto innerorts unterwegs bist & #Fahrradfahrer überholen willst, musst Du einen Sicherheitsabstand von mind. 1,5 Metern einhalten. Außerorts beträgt der Sicherheitsabstand verpflichtend 2 Meter. Ansonsten darf nicht überholt werden.

Mit der Verkehrssicherheitsinitiative #mehrAchtung wollen wir gemeinsam mit dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat & weiteren Partnern für mehr Rücksicht, Respekt und Achtsamkeit im #Straßenverkehr sorgen.

🚴 Was haben Radfahrende zu beachten?

Sie sollten zu ihrer eigenen Sicherheit einen Mindestabstand von 1 Meter zu parkenden Autos einhalten, falls Türen unvorhersehbar geöffnet werden. Im Falle einer roten Ampel dürfen sie rechts an den stehenden Autos vorbei bis an die Haltelinie fahren – auch wenn es keinen Fahrradstreifen gibt. Das gilt allerdings nur zwischen der Fahrzeugreihe und dem Bordstein, nicht zwischen Fahrzeugschlangen. ❗️

@bmdv
Interessant! Die Polizei München hat da eine andere Auffassung. Hier wird dazu angehalten, soweit wie möglich rechts zu fahren "um die Autos nicht zu behindern", womit gemeint war, dass sie sich ansonsten nicht mit knappen Abstand an einem vorbei drängeln können. Bei meinem Argument mit dem Mindestüberholabstand und dem Dooring wurde der Beamte ungehalten und erklärte mir, mit der Hand am Halfter, die Rechtslage. Muss die von Nordkorea gewesen sein. Die Deutsche war es sicher nicht.
@MaxSch @bmdv „So ein Zufall Herr Wachtmeister, ich habe hier gerade eine StVO zur Hand, wenn Sie mir doch bitte den Paragrafen nennen könnten?!?“