Liebe Wähler*innen,
Sie haben nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung Briefwahl beantragt, aber immer noch keine Briefwahlunterlagen erhalten?

Sie haben vielleicht schon mitbekommen, dass es technische Probleme in der Verwaltung gab und deshalb die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung und die erneute Beantragung der Briefwahlunterlagen notwendig ist.

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Vielleicht denken Sie jetzt: „Ich gehe einfach doch am 09. Juni 2024 mit meiner Wahlbenachrichtigung zur Urnenwahl ins Wahllokal!“ NEIN! DAS GEHT NICHT!

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Bei der Wahlschulung wurde klar, dass es ohne das Verfahren mit der Eidesstattlichen Versicherung nicht möglich ist zu wählen, wenn man schon einmal Briefwahl beantragt hat. Denn obwohl das System fälschlicherweise nicht alle Briefwahlunterlagen gedruckt hat, hat es den Eingang der Beantragung abgespeichert und damit gibt es einen Vermerk, der einer Urnenwahl entgegensteht. Leider ist es nicht möglich herauszufinden, welche Personen von der Panne betroffen sind, um diese gezielt zu informieren.
Wenn Sie also Briefwahl beantragt haben und nach mehreren Tagen noch keine Unterlagen im Briefkasten hatten, füllen Sie bitte die Eidesstattliche Versicherung aus und beantragen Sie ein zweites Mal die Briefwahlunterlagen.
Man kann die Eidesstattliche Versicherung auch Zuhause ausdrucken und ausfüllen und dann können Dritte sie zum Rathaus in Neuhofen bringen und kriegen dort direkt die Briefwahlunterlagen mit (Personalausweis nicht vergessen).

Wenn Sie selbst nicht mobil sind und niemanden haben, der für Sie zum Rathaus geht, melden Sie sich beim Wahlamt der VG oder bei uns - wir übernehmen für Sie den Gang zum Rathaus und können Ihnen auch die Eidesstattliche Versicherung ausdrucken, wenn Sie das nicht können.

Weitere Informationen: https://www.vg-rheinauen.de/verwaltung-politik/wahlen/wahlen2024/keineBriefwahl/

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Teilweise Probleme bei der Ausgabe der Briefwahl-Unterlagen nach Online-Wahlscheinantrag

Verbandsgemeinde Rheinauen