Liebe Wähler*innen,
Sie haben nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung Briefwahl beantragt, aber immer noch keine Briefwahlunterlagen erhalten?
Sie haben vielleicht schon mitbekommen, dass es technische Probleme in der Verwaltung gab und deshalb die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung und die erneute Beantragung der Briefwahlunterlagen notwendig ist.
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Vielleicht denken Sie jetzt: „Ich gehe einfach doch am 09. Juni 2024 mit meiner Wahlbenachrichtigung zur Urnenwahl ins Wahllokal!“ NEIN! DAS GEHT NICHT!
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Bei der Wahlschulung wurde klar, dass es ohne das Verfahren mit der Eidesstattlichen Versicherung nicht möglich ist zu wählen, wenn man schon einmal Briefwahl beantragt hat. Denn obwohl das System fälschlicherweise nicht alle Briefwahlunterlagen gedruckt hat, hat es den Eingang der Beantragung abgespeichert und damit gibt es einen Vermerk, der einer Urnenwahl entgegensteht. Leider ist es nicht möglich herauszufinden, welche Personen von der Panne betroffen sind, um diese gezielt zu informieren.