Der Richter sieht keine Verstöße gegen das #Versammlungsgesetz weil weder der Zugang zur ESG blockiert noch am #Ostermontag viele Autos unterwegs waren, deren freie Fahrt hätte behindert werden können.

Ein Bussgeld von 3000 Euro gegen Versammlungsleiter zu verhängen, weil er angeblich untätig gewesen sein sollte, aber von Politzeikräften gehindert wurde: Bayrische #Falschbeschuldigung zur Einschüchterung, nicht mehr zu Rüstungsbetrieben zu gehen!

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Verfahren gegen Ostermarschierer eingestellt

Der Richter sieht keine Verstöße des Versammlungsleiters gegen das Versammlungsgesetz.

Süddeutsche Zeitung