Aus der ARD Eilmeldung: "Der Jugendliche befinde sich nicht in Gewahrsam, da nicht davon auszugehen sei, dass er untertauche."

Es wäre sehr interessant zu erfahren, wer hier entschieden hat, keinen Haftbefehl zu beantragen? Die sächsische Polizei? Die Staatsanwaltschaft?
Der #Haftgrund der Fluchtgefahr liegt bei solch einer schweren Straftat nahe

#ecke

@rolf_reute vermutet, dass die Tatsache, sich selbst gestellt zu haben, da viel zur Entscheidung beiträgt