De facto kein Rechtsschutz für Geflüchtete?! Das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg bedeutet: Hausordnungen für Erstaufnahmeeinrichtungen können nicht gerichtlich kontrolliert werden - trotz massiver Grundrechtseingriffe. Mit #ProAsyl und #AktionBleiberecht ist die Berufungszulassung beantragt! 🧵

Im Januar wies das Gericht unsere Klage mit zwei Geflüchteten zurück, die in der Erstaufnahmeeinrichtung lebten und von der Hausordnung betroffen waren. Die unverhältnismäßigen Verbote, die z.B. Videoanrufe untersagen, bleiben mit dieser Entscheidung ohne Überprüfung.

https://freiheitsrechte.org/themen/gleiche-rechte-und-soziale-teilhabe/hausordnung

Grundrechts|widrige Haus|ordnungen in **Geflüchteten-Unterkünften**

Es gibt wenige Orte in Deutschland, wo Grundrechte so wenig gelten wie in Geflüchteten-Unterkünften. Gemeinsam mit sechs Asylsuchenden klagen wir.

GFF – Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.
Laut dem Verwaltungsgericht Freiburg fehlt den Geflüchteten ein Klagerecht, weil sie nicht mehr in der Unterkunft leben. Im Umkehrschluss heißt das: kein Rechtsschutz für Betroffene. Die Gerichte brauchen immer länger, als die Menschen in den Unterkünften leben. Das schafft einen rechtsfreien Raum!
Auch mit einem abgewiesenen Besucher der Erstaufnahmeeinrichtung in #BaWü haben wir geklagt. Das VG Freiburg hält das pauschale Besuchsverbot für einen geregelten Ablauf in der Unterkunft für erforderlich. In anderen Bundesländern? Da gibt’s z.B. einfach Besuchszeiten.

Ein zähes und über Jahre andauerndes Ringen, damit schutzsuchende Menschen zu ihrem Recht kommen. Mit der Unterstützung vieler Menschen, die uns als Spender*innen oder mit einer Fördermitgliedschaft zur Seite stehen, können wir gemeinsam diesen Einsatz stemmen.

https://freiheitsrechte.org/mitmachen/foerdermitglied-werden

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GFF – Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.