Anscheinend hat die AfD ihre Publikation Landes(Baden-Württemberg-)weit verteilt. Sieht vom Gesamtbild her ganz normal aus bis man die Überschriften liest. Tatsächlich ist das so ziemlich reine AfD-Wahlwerbung. In *meinem* Briefkasten. Als irgendeine offizielle Zeitung getarnt. Dürfen die das?

Was sie ziemlich sicher *nicht* dürfen, ist das offizielle Landeswappen ohne Genehmigung zu verschicken ("Ihre Vertreter im Landtag"), sowie an anderen Stellen das Logo mit den 3 Löwen was m.m.n. dem echten Logo zum verwechseln ähnlich sieht.

> Genehmigungsfrei darf das Landeswappen nur verwendet werden

- für Zwecke der Medienberichterstattung, des Unterrichts und der staatsbürgerlichen
- für kulturelle Projekte unter Beteiligung des
- für künstlerische oder heraldisch-wissenschaftliche Zwecke
- im Zusammenhang mit vom Land finanziell unterstützten Vorhaben, um auf die Förderung hinzuweisen.

- https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/697

Als Medienberichterstattung kann man dieses "Journal" wohl kaum bezeichnen, und in die anderen Kategorien passt das erst recht nicht. Hat jemand ne Ahnung, wie man da am besten Sorgen kann dass da jemand kritisch drüberschaut? Evtl. über @fragdenstaat eine Anfrage nach der Genehmigung schicken? Weitere Ideen?

Serviceportal Zuständigkeitsfinder

Ooooh, da war jemand schneller als ich :) https://fragdenstaat.de/a/306823
Verwendung der drei Löwen im ,BW-Journal‘ durch die Afd

nach 124 OWiG begeht derjenige eine Ordnungswidrigkeit, wer unbefugt 1. das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den entsprechenden Teil eines Landeswappens oder 2. eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes benutzt. Gibt es wegen der Verwendung der drei Löwen, als Teil des Landeswappens, im BW-Journal von der Afd eine entsprechende Prüfung? Es wird ja gezielt auf der Titelseite der Eindruck erweckt, es handle sich um eine amtliche Information.

@maxim @fragdenstaat direkt per post an die zuständige Stelle schicken und nachfragen ob das genemigt ist?
@4censord Dann könnte ich auch gleich ne E-Mail schicken, aber bin nicht sicher ob das eine große Wirkung hat. So ne IFG-Anfrage wäre halt ein offizielles Verfahren