Taelion (@[email protected])
@[email protected] Bzg. Wrintheit WR1587 Durch das moderne Archivierungsrecht und die vereinfachte Möglichkeit des Kirchenaustritts je nach Region ist es mittlerweile so, dass die Kirchen das regelmäßig nach 11 Jahren versuchen, weil Ämter nur 10 Jahre Aufbewahrungsfrist haben und die Chancen dann gut stehen, dass man den Wisch verloren und das Amt ihn auch nicht mehr parat hat. „Schön“ zu hören, dass die Masche aber schon älter ist.


