Wird die Statistik für Kinderkriminalität manipuliert mit tausenden unberechtigten Verdächtigungen?
https://community.beck.de/2024/04/15/tausendfache-verfolgung-unschuldiger-ss-344-stgb-zur-manipulation-der-polizeilichen-kriminalstatistik
Tausendfache Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB) zur Manipulation der Polizeilichen Kriminalstatistik?

Die jährlich mit viel Energie von Polizei, Innen- und Rechtspolitikern verbreitete und kommentierte Polizeiliche Kriminalstatistik birgt regelmäßig politischen Zündstoff.

beck-community
Btw: Ich würde mir in der jährlichen Pressekonferenz einen Journalisten/eine Journalistin wünschen (nur EINE/N), der/die dem Innenminister/der Innenminsterin folgende Frage stellt: "Warum werden in Ihrer Kriminalstatistik tausende Babys und Kleinkinder als Tatverdächtige geführt?"
@HenningEMueller Ja, ein Anfangsverdacht setzt doch die Strafmündigkeit voraus.
Nach den Richtlinien für die PKS spielt Schuld keine Rolle. Allerdings muss es der Verdacht einer rechtswidrigen Tat sein. Was bei Kleinkindern und Babys nicht vorliegen dürfte. @mark_feilitzsch
@HenningEMueller Aber setzt nicht schon die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens den Anfangsverdacht einer verfolgbaren Straftat voraus? 152, 163 I StPO?
Ich finde das nicht nur im Zusammenhang mit der PKS interessant, sondern sondern beobachte, dass StA's Kinder schon fleißig in Vergahrensregistern registrieren, um sie dann mit Vollendung des 14. Lebensjahr als Intensivtäter zu führen.
@mark_feilitzsch
Nein. Bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens muss ja der Verdächtige nicht einmal bekannt sein. Es genügt der Anfangsverdacht einer rechtswidrigen Tat.
@mark_feilitzsch Abgesehen davon ist ja die Polizeistatistik ein Arbeitsnachweis, der eben nicht dieselben Voraussetzungen benötigt wie eine staatsanwaltliche Ermittlung.
@mark_feilitzsch aber die Registrierung von Strafunmündigen ist ebenfalls problematisch. Wird wohl damit gerechtfertigt, dass es ja behördl Eingriffe auch außerhalb des Strafrechts gibt.