"Transpersonen-Rechte". An der Überschrift des Artikels merkt man, wie der Geist des Gesetzes - genauso wie das Gesetz selbst - immer noch nicht von echter "Selbstbestimmung" erfüllt ist.
Solange nicht erkannt wird, dass bei der Anerkennung des Wissens über die Geschlechtszugehörigkeit um Menschenrechte geht, sondern um irgendwelche "Transpersonen", die sich mit irgendwelchen Gendern identifizieren, bleibt noch viel zu tun.
