Wegen wiederholter Nutzung der verbotenen Losung der SA, "Alles für Deutschland", wurde Björn Höcke nun erneut angeklagt. In diesem Fall soll er in Gera das AfD-Publikum dazu animiert haben, im sicheren Wissen um die Strafbarkeit dieser Losung:

👉 https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/hoecke-anklage-104.html

Weitere Anklage gegen Thüringens AfD-Chef Höcke

Am 1. September will Björn Höcke als Spitzenkandidat der thüringischen AfD in die Landtagswahl gehen. Doch vorher muss er vor Gericht. Ihm wird die Verwendung von NS-Kennzeichen vorgeworfen - nun in einem zweiten Fall.

tagesschau.de

@endstationrechts
Man kann nur hoffen, dass Höcke dafür zu einer Freiheittsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wird. Denn dann kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, und das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten
zu wählen oder zu stimmen, für die Dauer von bis zu fünf Jahren aberkennen (§ 92a i. V. m. § 45 Absatz 2 und 5 StGB).

Quelle: https://www.bundestag.de/resource/blob/869290/c8bd5f14ef172eb76e41484886611030/Das-strafbare-Verw-von-Kennzeichen-data.pdf

#höckestoppen #artikel18gg

@indi_go @endstationrechts
Vielleicht solte man ne Wohlfahrt organisieren, beten allein nützt da glaubig wenig das dass Gericht ihn zu mindestens 6 Monaten ohne Bewährung verknackt.