Ich dachte, die Cannabislegislation sei kein #Zustimmungsgesetz?
https://dserver.bundestag.de/btd/20/104/2010426.pdf da steht, dass es ein Einspruchsgesetz ist.
@dehade
Der Bundesrat MUSS nicht zustimmen. Aber er KANN Einspruch erheben und muss sich aktiv entscheiden, den Vermittlungsausschuss dazu anzurufen.
@Marcel
naja, so dacht ich, und war überrascht, dass Herr Lauterbach jetzt befürchtet, dass das Gesetz nicht zustande kommt - wurde so verbreitet. Sollte der Bundesrat nicht zustimmen, kann der Bundestag den Einspruch "überstimmen".