Mal eine gute Nachricht: Der US-Aktivist und Internet-Historiker Carl Malamud @carlmalamud hat in einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eine Entscheidung erwirkt, dass Europäische Normen nicht mehr unter Verweis auf das Urheberrecht hinter Bezahlschranken versteckt werden dürfen. Die Verschränkung von Gesetzen und Normen erlaube es nicht, dass Unternehmen aber auch BürgerInnen nicht die Möglichkeit hätten, sich über diese und ihre Einhaltung zu informieren. Die Entscheidung auf EU-Ebene könnte nun nochmal eine Vorlage für weitere Klagen auf nationalen Ebenen sein. Unter anderem das deutsche DIN warnte bereits davor, dass das »gut funktionierende europäische Normungsprozess durch ein entsprechendes Urteil gefährdet würde«.

Ich erinnere mich daran, wie ich im Rahmen meiner Doktorarbeit die DIN-Norm 66001 »Informationsverarbeitung - Sinnbilder für Datenfluß- und Programmablaufpläne« gesucht habe. Eine Web-Suche ergab die Webseite eines Professors, dessen Web Archive Version die DIN Norm noch hatte, während im Quelltext der aktuellen Version seiner Webseite der versteckte Hinweis als HTML-Kommentar stand:

> »Hier hatten wir einmal die Ausgabe von 1966 des DIN 66001 mit der Definition der Flussdiagrammsymbole, aber der DIN meinte, das ginge nicht, da er noch immer die Rechte an dieser Uralt-Norm halte, auch wenn sie längst überholt ist (Ersetzt 1977 und 1983 durch Neufassungen, die aber inzwischen auch zu vergessen sind). Wie sollen so Wissenschaft und Ausbildung funktionieren, wenn Studenten nur noch Sekundär- und Tertiärquellen wie Wikipedia anschauen, aber nie die Chance haben, einmal eine Originalnorm zu sehen, auch wenn diese längst nicht mehr aktuell ist???«

Was soll ich sagen: Ich hoffe, die DIN verliert ihr gut laufendes Modell. Es ist einfach falsch, dass für Normeneinsicht bezahlt werden muss. Ganz grundsätzlich.

Quelle:
https://www.heise.de/news/EuGH-Entscheid-Europaeische-Normen-muessen-gratis-zugaenglich-sein-9646757.html

Urteil: Europäische Normen dürfen nicht hinter die Paywall

Wenn Normen Teil von europäischen Vorschriften sind, müssen sie frei verfügbar sein, urteilt das Gericht. Was das Urteil bedeutet.

heise online
@leitmedium Hochschulen sind die öffentlichen Auslegestellen des DIN, bei der jeder diese kostenlos einsehen kann. Da die Mitarbeiter des ansonsten gemeinnützigen DIN, VDE und Co irgendwie die bezahlt werden müssen, werden alle anderen Normen nun teurer. Als Normenanwender ein schlechtes Urteil.
@Bildrauschen Einige Universitäten bieten das an. Man muss dafür hinfahren und darf die Werke dann nicht einfach zitieren. Es ist falsch, diese urheberrechtlich zu schützen, da sie bindend sind. Bindende Dokumente dürfen für die, die sie binden, nicht unzugänglich sein.
@leitmedium
@Bildrauschen
Ich verstehe nicht, warum manche technischen Normen (z.B. die von IETF oder W3C) ganz selbstverständlich frei und öffentlich verfügbar sind, während das bei anderen (z.B. DIN, EN, ISO) nicht der Fall ist. Übersehe ich da einen grundsätzlichen Unterschied?
@leitmedium Selbstverständlich darf man diese zitieren, auch wenn DIN das Gegenteil behauptet.
@Bildrauschen @leitmedium Tja, fällt der nächste Urlaub, eh... Normierungstreffen auf Hawei halt aus... :krokodilstränen:
@taschenorakel @leitmedium Diese kosten tragen die Mitglieder der Normenkomitees aus ihrer eigenen Tasche.
@Bildrauschen @leitmedium
Welche anderen Normen sollen teurer werden, wenn letztlich alle Normen frei verfügbar sein müssen, die Geltung in der EU haben? Es scheint ja verschiedene Refinanzierungsmodelle für die Standardisierung zu geben. Der DIN e.V. will ja 2025 eh ein neues Finanzierungsmodell einführen. https://www.din.de/go/fina25
FINA25

Ab 01.01.2025 führt DIN das neue Finanzierungsmodell FINA25 ein. Erfahren Sie hier mehr zum Modell.

din-de
@0815 @leitmedium Das Urteil betrifft nur Normen die durch die Nennung in der Produktsichehreitstichtline Bindungswirkung haben. Alle anderen nicht.
@Bildrauschen @leitmedium es sind 90 Infopoints, das schränkt die freie Nutzung m.E. schon empfindlich ein, zumal es vormodern anmutet, für ein Dokument eine Bibliotheksreise anzutreten. Kurios ist auch das aggressiv formulierte Kopierverbot, das es so für die meisten anderen Dokumente nicht gibt.
@awinkler @leitmedium Das Kopierverbot entspricht nicht der Rechtslage.
@Bildrauschen
Ich habe mein Berufsleben ohne genaue Kenntnis von VDE Normen und IEC Recommendations verbringen müssen und es war sehr hinderlich. Wie soll ich was einhalten müssen, was ich nicht kennen darf?
@leitmedium
@33dBm @leitmedium Das ist dann ein Organisationsverschulden und dein Vorgesetzter haftet.
@Bildrauschen
Ja. Das ist aber leider normal und üblich.
@leitmedium
@Bildrauschen @leitmedium Von dem was ich is höre ist das kaum nutzbar. KO brauchte bei einem Bekannten 2 Monate um die Norm zu besorgen, gab es dann nur auf Papier mit Kopierverbot/Auflage vor Ort zu lesen. Das ist für sinnvolles Arbeiten nicht zu gebrauchen. Die Uni muss wohl auch dafür zahlen, was angesichts der aktuellen Finanzlage auch eher ein Problem werden dürfte. Afair sind einige Normen 4 oder gar 5-Stellig. Zumal Viele in den Gremien ehrenamtlich mitarbeiten und eben kein € bekommen.