Heute, am 21. Tag im
#HUProzess, wurde das Urteil gesprochen. Melvin S. wurde am Landgericht Kiel für gefährliche Körperverletzung in 4 Fällen und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu 3 Jahren Jugendstrafe verurteilt. Ein rechtes und rassistisches Motiv wurde nicht anerkannt. 👇 Thread
Zuvor betonten die Betroffenen auf der Kundgebung des Bündnisses Tatort Henstedt-Ulzburg die Relevanz des solidarischen Kampfs gegen den Faschismus. P. fordert: "Lasst uns alle weiter daran arbeiten, dass eine Partei wie die AfD es nicht schafft, den Diskurs weiter nach rechts zu verschieben“.
Nebenklägerin O. resümiert: „Ich habe gekämpft. Ich habe überlebt. Der Prozess wird heute enden, aber ich werde weiter mit den Konsequenzen des Tötungsversuchs durch Melvin S. kämpfen müssen. [...] Aber was nicht endet und was niemals enden wird, ist die Solidarität."
Die Vorsitzende Richterin begründet das Urteil: Die Kammer habe versucht so gut wie möglich nachzuvollziehen, wie die Tat abgelaufen ist. Es sei nicht Aufgabe des Gerichts gewesen, zu erforschen, ob der Angeklagte eine rechtsradikale Gesinnung hat oder nicht.
Das Urteil weiter: Melvin S. – damals AfD-Mitglied – ist mit seinen Freunden nach Henstedt-Ulzburg gefahren, um die linke Demo anzuschauen. Provokativ fotografierten sie sich mit „Reichsbrause“. S. kontaktierte Neonazi Tommy Frenck. Die Gruppe wurde der Veranstaltung verwiesen.
Zeuge T. habe in der Umgebung Sticker verklebt: "Antifa - Merkels Schlägertrupp". Als die Gruppe zu ihren Autos ging, seien ihnen Menschen gefolgt, wovon eine Person später Pa. geschlagen habe. Dies sei jedoch keiner der Geschädigten, sondern eine unbekannte Person gewesen.
Daraufhin habe sich der Angeklagte entschlossen mit dem Auto in Richtung des Betroffenen P. zu fahren, den er mit ca. 20 km/h erfasste. Er habe den Aufprall wahrgenommen, aber nicht gebremst. Die Betroffene O., die versuchte wegzulaufen, wurde von der Front des Autos erfasst.
Der VW Amarok sei ein gefährliches Werkzeug, ein Anfahren eine das Leben gefährdende Behandlung. Es sei nur zufällig nicht zum Überrollen gekommen. Dem Angeklagten sei die Gefährlichkeit bewusst gewesen. Den Tod habe er aber nicht beabsichtigt und auch nicht billigend in Kauf genommen.
Die Kammer hält es für möglich, dass S. nur seinem Freund helfen wollte und keinen Tötungsvorsatz verfolgte. Sie betont, dass der Angeklagte nicht in Notwehr gegen die Nebenkläger handelte, kein gegenwärtiger Angriff seitens der Betroffenen vorlag.
Der Angeklagte hatte zwar extrem rechte Inhalte auf seinem Handy und die AfD-Mitgliedschaft war der Grund für seine Anwesenheit auf der Veranstaltung. Dass diese politische Einstellung aber auch zur Tat führte, könne nicht hinreichend festgestellt werden, so das Gericht.
Es sei auch nicht feststellbar, dass Melvin S. die Betroffene O. als Schwarze Frau wahrnahm und sie deswegen gezielt anfuhr: „Dass er aus Wut oder Hass oder aus rassistischen Gründen gehandelt hat, geht nicht sicher hervor“.
Strafmildernd bewertet wurde die lange Verfahrensdauer und die Einlassung. Obwohl die Einlassung des Angeklagten in Widerspruch zur Beweiserhebung stehe, insbesondere was die Fahrweise und die extrem rechten Inhalte angeht.
Das Gericht betont die „sehr ausgestanzten Erinnerungslücken“ des Angeklagten bezüglich des wesentlichen und belastenden Zeitraums. Die Aussage des Mitfahrers Julian R. hält das Gericht für unglaubwürdig und erkennt hier R.s Tendenz zur bewussten Belastung der Betroffenen.
Abschließend wendet die Richterin sich an die Prozessbeteiligten. Der Nebenklage erklärt sie, die Kammer habe ihre Position verstanden, könne aber keine politische Beurteilung im Strafverfahren vornehmen. Dies sei Aufgabe der Gesellschaft.
An Melvin S. gerichtet erklärt die Vorsitzende Richterin, dass er sich mit der Tat selbstkitisch auseinandersetzen solle. Dies sei nötig, um erwachsen zu werden und ein verantwortungsbewusstes Leben zu führen, auch in der Haft.
Das Gericht fällt in seinem Urteil damit hinter die Forderung der Staatsanwaltschaft zurück, die forderte, Melvin S. für versuchten Totschlag zu 3,5 Jahren Haft zu verurteilen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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