1/ Das Verfassungsgericht in #Hamburg hat heute das Urteil in Sachen "Rettet Hamburgs Grün - Klimaschutz jetzt" verkündet: das #Volksbegehren darf nicht durchgeführt werden, weil es nicht mit Bundesrecht vereinbar sei, wonach »eine gerechte Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange« bei der Bauleitplanung stattfinden müsse.
Mehr Infos zum Urteil gibt es hier: www.hamburgisches-verfassungsgericht.de/presse/entscheidung-zum-volksbegehren-rettet-hamburgs-gruen-klimaschutz-jetzt-hverfg-4-22