Ein bemerkenswertes Argument der Abgeordneten der Union, die gegen den Klimafonds geklagt haben, besagt, dass eine Anerkennung des Klimawandels als Notsituation "einer faktischen Abschaffung der Schuldenbremse gleich" käme.

Damit ist eigentlich alles gesagt über die grundlegende Inkompatibilität von #Schuldenbremse und ambitioniertem #Klimaschutz.

"Letztlich ist die Schuldenbremse, wie sie sich nun durch das Urteil darstellt, ein Todesstoß für politisches Denken in langfristigen Zusammenhängen – obgleich dieser Gedanke vom BVerfG erst vor zwei Jahren im sogenannten Klima-Beschluss prominent angebracht wurde."

https://verfassungsblog.de/katalysator-der-polykrise/

@StefanAykut Vielleicht aber auch nur über die Prioritäten der Klageführer aus der Union.
@alexandraendres Naja, das BVerfG scheint der Argumentation in seinem Urteil ja zu folgen (s.u.). Und in Art. 109 und 115 GG. ist ja wortgleich die Rede von "Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen". Es fällt zugegeben nicht so ganz leicht, den Klimawandel darunter zu subsumieren.
@StefanAykut Ja, das stimmt. Zugleich hat aber das BVerfG im April 21 ambitionierten Klimaschutz verlangt. Beides müsste also in Einklang gebracht werden - wobei ich persönlich nicht weiß, wie das konkret gehen kann, und die Schuldenbremse auch aus anderen Gründen verkehrt finde.