@eris2cats No. 3.
Hier sieht man auch, dass selbst Laserschweißgeräte selbst unter die Pos. 8515 fallen würden, weil mehr Gerät als Laser.
No.4
(natürlich ist das hier MEINE Interpretation des Zolltarifs aus Übungszwecken und keine Rechtsberatung #disclaimer )
Ein anderer Hersteller eines ähnlichen Produkts ist ein wenig kreativer, und gibt die #Zolltarifnummer 6506 10 10 an.
Hüte und Kopfbedeckungen -> Sicherheitskopfbedeckungen -> aus Kunststoff
Nun ja.
Hier wäre zumindest meine Vermutung, dass der Automatik-Schweißhelm zu spezialisiert ist, um als einfacher Schutzhelm (wie z. B. ein Baustellenhelm) zu gelten.
No. 5 Noch ein anderer Hersteller sagt: 8468 10 00 - Schweißgeräte -> Handgeräte und Brenner. Um es kurz zu sagen: nein, bestimmt nicht.
So ganz einfach ist das nicht - ein Taucherhelm wird - wegen der integrierten Atemvorrichtung z. B. Unter 9020 - Atemgeräte - einsortiert.
Also nutze ich die Stichwortsuche in der europäischen Datenbank für Verbindliche Zolltarifauskünfte (verbindlich nur für das anfragende Unternehmen und den Zoll):
No. 6
Und - oh, das chinesische Unternehmen lag mit der 6506 10 10 doch richtig, da die aufwändige technische Ausstattung hier nicht als bestimmendes Merkmal für den Charakter der Ware zählt.