Verfassungsgericht an Ampel: Ihr müsst 60 Milliarden aus eurem Klimafonds streichen.

Helge Braun, CDU: Ein Sieg für die Generationengerechtigkeit!

Im Jahr 2100: 3-Grad-Grenze gerissen, aber Schuldenbremse eingehalten.

Was werden die Kinder uns dankbar sein!

@grimm Verfassungsgericht sagt Klimakrise ist kein Notfall.

@BlauerBueffel Nein. Read The Fine Article, besonders erstmal den dritten Absatz: »Der Senat stützt seine Entscheidung auf drei, jeweils für sich tragfähige Gründe:« https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-101.html

@grimm

Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021 ist nichtig

Mit heute verkündetem Urteil hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mit Art. 109 Abs. 3, Art. 110 Abs. 2 und Art. 115 Abs. 2 Grundgesetz (GG) unvereinbar und nichtig ist. Die antragstellenden Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion wenden sich gegen die rückwirkende Änderung des Haushaltsgesetzes und des Bundeshaushaltsplans 2021 durch das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021. Mit diesem sollte eine im Bundeshaushalt 2021 als Reaktion auf die Corona-Pandemie vorgesehene, jedoch im Haushaltsjahr 2021 nicht unmittelbar benötigte Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro durch eine Zuführung an den „Energie- und Klimafonds“ (EKF), ein unselbständiges Sondervermögen des Bundes, für künftige Haushaltsjahre nutzbar gemacht werden. Die Zuführung erfolgte im Februar 2022 – also rückwirkend – für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2021. Der EKF wurde zwischenzeitlich in „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) umbenannt. Das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 entspricht nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an notlagenbedingte Kreditaufnahmen. Der Senat stützt seine Entscheidung auf drei, jeweils für sich tragfähige Gründe: Erstens hat der Gesetzgeber den notwendigen Veranlassungszusammenhang zwischen der festgestellten Notsituation und den ergriffenen Krisenbewältigungsmaßnahmen nicht ausreichend dargelegt. Zweitens widerspricht die zeitliche Entkoppelung der Feststellung einer Notlage gemäß Art. 115 Abs. 2 Satz 6 GG vom tatsächlichen Einsatz der Kreditermächtigungen den Verfassungsgeboten der Jährlichkeit und Jährigkeit. Die faktisch unbegrenzte Weiternutzung von notlagenbedingten Kreditermächtigungen in nachfolgenden Haushaltsjahren ohne Anrechnung auf die „Schuldenbremse“ bei gleichzeitiger Anrechnung als „Schulden“ im Haushaltsjahr 2021 ist demzufolge unzulässig. Drittens verstößt die Verabschiedung des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 nach Ablauf des Haushaltsjahres 2021 gegen den Haushaltsgrundsatz der Vorherigkeit aus Art. 110 Abs. 2 Satz 1 GG. Die Entscheidung hat zur Folge, dass sich der Umfang des KTF um 60 Milliarden Euro reduziert. Soweit hierdurch bereits eingegangene Verpflichtungen nicht mehr bedient werden können, muss der Haushaltsgesetzgeber dies anderweitig kompensieren.

@wonka @BlauerBueffel @grimm rein juristisch leuchtet mir das ein. Das hat so alles sein Recht und Ordnung.
Das Ergebnis ist ein Katastrophe besonders schweren Ausmaßes.

Ich sage voraus das die Ampel-Regierung daran leider zerbrechen wird, es gibt Neuwahlen und die CDU wird mit der Afd die nächste Bundesregierung stellen.
Am Ende wird Deutschland dabei auf der Strecke bleiben. Viele wichtige Klimaschutz und soziale Projekte werden auf der Strecke bleiben.

@wonka @BlauerBueffel @grimm Ich bin sauer auf die CDU die einen Fehler der Regierung zum schweren Schaden Deutschlands ausgenutzt hat um an die Macht zu kommen und auf die Regierung die diesen Fehler gemacht hat. Die wussten ja das das so nicht rechtens ist.