Verwaltungsgericht Wiesbaden: Verfassungsschutz darf AfD beobachten
Das Landesamt für Verfassungsschutz darf die hessische AfD als Verdachtsfall beobachten. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden. Die Partei bewege sich außerhalb der verfassungsmäßig geschützten Meinungsfreiheit.
Verwaltungsgericht Wiesbaden: Verfassungsschutz darf AfD beobachten
Das Landesamt für Verfassungsschutz darf die hessische AfD als Verdachtsfall beobachten. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden. Die Partei bewege sich außerhalb der verfassungsmäßig geschützten Meinungsfreiheit.