‼️👏 Freispruch in Berlin

Keine Nötigung, nur Verstoß gegen das VersG. Die Gründe des Richters:

👨‍⚖️ Eine Verurteilung wäre eine „haarsträubende Überdehnung des Gewaltbegriffs“

👨‍⚖️ Unser Protest sei nicht verwerflich wegen Art. 20a GG (Staatspflicht Lebensgrundlagen zu schützen)

@AufstandLastGen
Und weiter geht es mit der Verschwendung von Ressourcen durch ineffektive Maßnahmen 
@hektor @AufstandLastGen steht jedem frei, selbst effizientere Maßnahmen zu ergreifen. Wäre effizienter als mehr Effizienz von denen zu fordern, die etwas tun.
@Dingsextrem @hektor @AufstandLastGen genau das macht die Letzte Generation allerdings auch