‼️👏 Freispruch in Berlin

Keine Nötigung, nur Verstoß gegen das VersG. Die Gründe des Richters:

👨‍⚖️ Eine Verurteilung wäre eine „haarsträubende Überdehnung des Gewaltbegriffs“

👨‍⚖️ Unser Protest sei nicht verwerflich wegen Art. 20a GG (Staatspflicht Lebensgrundlagen zu schützen)

@AufstandLastGen "Verstoß gegen das VersG" VersG? Habt ihr nicht gereimt?