‼️👏 Freispruch in Berlin
Keine Nötigung, nur Verstoß gegen das VersG. Die Gründe des Richters:
👨⚖️ Eine Verurteilung wäre eine „haarsträubende Überdehnung des Gewaltbegriffs“
👨⚖️ Unser Protest sei nicht verwerflich wegen Art. 20a GG (Staatspflicht Lebensgrundlagen zu schützen)