Heute in der Debatte im Deutschen Bundestag wurde in einem Redebeitrag unsere Kritik an der geplanten Möglichkeit, dauerhaft(!) eine Absenkung des Sicherheitsniveaus akzeptieren zu können, als „altmodisch, angestaubt und bevormundend“ abgetan … Warum ist diese Bewertung unzutreffend? [1/5]
1. Vertreten die Datenschutzbehörden schon immer die Auffassung, dass im Einzelfall die Bürgerinnen und Bürger entscheiden können, auf bestimmte Sicherheitsmaßnahmen beim Transfer ihrer personenbezogenen Daten, z.B. von einem Arzt zum anderen, verzichten zu können. Von Bevormundung also überhaupt keine Spur. [2/5]
2. Ist die Ablehnung eines dauerhaft(!) niedrigeren als eigentlich für die Sensibilität von Gesundheitsdaten vorgeschriebenen Sicherheitsniveaus keine politische Entscheidung des BfDI. Sondern wir folgen damit der Entscheidung des Gesetzgebers, hier des EU-Parlaments, dass Sicherheitsmaßnahmen ein objektiv vom Verarbeiter der Daten zu erfüllende Verpflichtung ist und nicht auf die Bürgerinnen und Bürger abgewälzt werden darf. [3/5]
3. Alle müssen dazulernen, um sich in einer digitalen Welt sicher zu bewegen. Aber nicht alle werden Expertinnen und Experten werden, schon gar nicht für einzelne Anwendungen. Daher können Bürgerinnen und Bürger nicht die Verantwortung für die Einschätzung des notwendigen Sicherheitsniveaus aufgedrückt bekommen. Das ist auch bei Autos, Heizungen u.a. Dingen nicht der Fall. Der Anbieter muss in der Verantwortung bleiben. Es kontrollieren sogar TÜV und Schornsteinfeger [4/5]
4. Die von uns vorgeschlagene Lösung ist hochkomfortabel zu nutzen. Bei mehr als 90% der am Markt befindlichen Handys würde es reichen, alle sechs Monate durch Anhalten der elektronischen Gesundheitskarte oder des Personalausweises ans Gerät die Gerätebindung an die elektronische Patientenakte zu bestätigen. Zwischendurch reicht die Entsperrung des Gerätes auf die übliche Weise. Man sollte Komfort und IT-Sicherheit nicht gegeneinander ausspielen. [5/5]
Von welchem der Redner kam denn die Kritik, auf die @bfdi hier Bezug nimmt?
@chbmeyer In diesem Fall von der FDP, ist aber auch mit einigen anderen Fraktionen die gleiche Debatte
Deutscher Bundestag - Regierung plant Neuregelung zur elektronischen Patientenakte

Über Neuerungen im Hinblick auf die elektronische Patientenakte (ePA) berät der Bundestag am Donnerstag, 9. November 2023. Den Abgeordneten liegt dazu der Gesetzentwurf der Bundesregierung...

Deutscher Bundestag
@bfdi
Oh je.
Jetzt habe ich die von @Hans verlinkte Seite gelesen. ...
Ich hoffe nur, dass Sie den Einen oder Anderen doch noch davon überzeugen, dass gerade Gesundheitsdaten sehr sensibel und schützenswert sind. ...

@chbmeyer @bfdi
Ich habe die Sitzung heute mittag verfolgt.

Und ich hoffe, daß die Datenschützer gut aufpassen, daß die Politiker nichts "in den Sand setzen".

Ich hoffe da auf den @bfdi . Besonders bezugnehmend auf das Arbeitspapiers der "Berlin Group", denn: Schon die Ärzte verwenden propritäre Standard- (auch mobile) Betriebssysteme.

Das wird bei der ganzen Diskussion um die ePA "unterschlagen". Leider...

Hallo @bfdi und @ulrichkelber, ja, es ist wirklich schlimm, dass Ihr immer und immer wieder als die Buhmänner/-frauen und Bremser herhalten müsst und Politik und Wirtschaft offensichtlich immer mehr dem Trugschluss verfallen, dass Datenschutz und Datensicherheit zugunsten der Datennutzung relativiert werden müssten. Die Debatte am Donnerstag hat das (mal wieder) deutlich gemacht. Aber haltet dagegen!
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