Weil ich dazu bisher nichts gefunden habe: Wie verhält es sich denn mit Angemessenheitsbeschlüssen gem. Art. 45 DSGVO, wenn das betreffende Land sich in einer kriegerischen Handlung (Aggressor/Verteidiger) befindet? Gelten die Beschlüsse hier als aufgehoben? Grad bei einer Verteidigung müsste man Datensicherheit ja als gefährdet ansehen oder? @sdtb @ulrichkelber