Ein 61 jähriger Unternehmer tötet mit überhöhter Geschwindigkeit und mehrere rote Ampeln überfahrend ein 11 jähriges Kind (das arglos über eine grüne Fußgängerampel geht).
Was urteilt die Berliner Autojustiz?

Bewährungsstrafe (und da soll man an Gerechtigkeit nicht zweifeln..🤔)

@per_bike_berlin Was ist eigentlich aus dem Fall geworden, wo ein Fahrer wegen Mordes verurteilt wurde, weil er bei einem illegalen Autorennen jemanden totgefahren hat? Zuletzt hieß es, dass der Verurteilte in Berufung gehen will. Das fand ich wiederum als das andere Extrem eines zu harten Urteils im Gegensatz zu diesem lächerlich milden. Offenbar kann die Spannbreite der Urteile bei Verkehrsdelikten extrem schwanken.
@Reftspin Wenn Du den Fall der Ku Damm Raser meinst, hat der BGH in einem Fall das Urteil bestätigt, der zweite bekam nach der Berufung eine Strafe wegen Totschlags (hohe Haftstrafe).
@per_bike_berlin Dann müsste das zum Präzedenzfall werden, und somit alle, die nachgewiesenermaßen bei einem illegalen Autorennen für Tote sorgen, wegen Mordes angeklagt werden. Alles andere wäre rechtlich fragwürdig (,obwohl ich zugegebenermaßen kein Experte bin).
@Reftspin Nicht unbedingt. Die Staatsanwaltschaft muss die einzelnen Mordmerkmale in der Anklage schlüssig begründen was in einem Fall gelungen ist, im anderen nicht. Deshalb da ja Totschlag.
@per_bike_berlin Das heißt dann wohl, die Staatsanwaltschaft konnte nachweisen, dass der Täter mit der Absicht das Rennen bestritten hat, um dabei einen Menschen zu töten. Krasser Fall.
@Reftspin @per_bike_berlin
IANAL
Mord und Totschlag sind beides Tötungsdelikte. Für beide muss man eine Tötungsabsicht haben. Diese wird im genannten Fall dadurch erzeugt, dass sie Todesopfer beim begehen einer Straftat den Tod etwaiger Passanten billigend in Kauf nahmen. Das gilt wohl für beide.
Mord unterscheidet sich zu Totschlag durch die Erfüllung eines sogenannten Mordmerkmales. Das sah das Gericht bei einem Täter gegeben (Heimtücke), beim anderen nicht.
@daarin @per_bike_berlin Tut mir Leid. Ich finde das nicht schlüssig. Nicht mal annähernd.