Kassenärzt*innen sind scheinselbstständig. Ihnen wird die Arbeitsweise vorgeschrieben, sie haben keinen Einfluss auf die Preisgestaltung und werden gegen ihren Willen in KV-Dienstpläne eingeteilt. Trotzdem tragen sie das volle wirtschaftliche Risiko und verfügen über keine sozialen Absicherungen, etwa im Krankheitsfall.
Wer nur private behandelt, braucht das nicht machen. So ist die Pflichtversicherungsgrenze eine Art Rettungsboot für diese eigenartigen Bedingungen. Und gleichzeitig ein Grund, weshalb Kassenpatienten manchmal weniger bekommen, aber oft mehr zahlen.
Und keine USt auf die Leistungen.
Ich stimme dir zu, es ist nicht normal.