Die geschickte Nutzung der Umsatzsteuererklärung lohnt sich 2023 für PV-Anlagenbesitzer: Auch alle, die 2022 eine PV-Anlage mit Mehrwertsteuer gekauft haben, können diese bis zum 02.10.2023 zurückfordern. Wichtig: Planung und Timing sind hier gefragt. Unser Artikel erklärt die Schritte zur Vorsteuererstattung. 🌞💼