Die Vorratsdatenspeicherung ist weiterhin rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht erneut festgestellt. Nancy Faeser will aber weiterhin anlasslos und massenhaft Daten speichern: https://netzpolitik.org/2023/bundesverwaltungsgericht-vorratsdatenspeicherung-ist-und-bleibt-illegal/
Bundesverwaltungsgericht: Vorratsdatenspeicherung ist und bleibt illegal
Die Vorratsdatenspeicherung ist weiterhin rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht erneut festgestellt. Nur Bundesinnenministerin Nancy Faeser will Koalitionsvertrag und Gerichtsurteile nicht umsetzen und beharrt auf der anlasslosen und massenhaften Datenspeicherung.