Es gibt sie noch, die guten Nachrichten:

Dass die Lehrerin und Hochschuldozentin Bahar Aslan ihren Lehrauftrag verlor war rechtswidrig. Das urteilte jetzt das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen.

Das Land kann gegen das Urteil allerdings noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen. Ob es dazu kommt, ist aktuell noch unklar.

Bahar Aslan hatte beim damals noch blauen Vogel rassistische Praktiken in der Polizei angeprangert.

https://www.t-online.de/region/essen/id_100237646/gelsenkirchen-rauswurf-von-bahar-aslan-rechtswidrig.html

@fraunora

Unbequeme, weil kritische und selbstkritische Menschen auszugrenzen ist ein häufig zu beobachtenden Reflex von Menschen, die ihre Weltsicht in Frage gestellt sehen. Wichtig ist, so etwas auszubremsen. Hier sind auch die Vorgesetzten Dienststellen in der Pflicht, es gar nicht erst so weit kommen zu lassen.