Es gibt sie noch, die guten Nachrichten:

Dass die Lehrerin und Hochschuldozentin Bahar Aslan ihren Lehrauftrag verlor war rechtswidrig. Das urteilte jetzt das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen.

Das Land kann gegen das Urteil allerdings noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen. Ob es dazu kommt, ist aktuell noch unklar.

Bahar Aslan hatte beim damals noch blauen Vogel rassistische Praktiken in der Polizei angeprangert.

https://www.t-online.de/region/essen/id_100237646/gelsenkirchen-rauswurf-von-bahar-aslan-rechtswidrig.html

@fraunora ich glaube, wenn ich Bahar Aslan wäre, würde ich nie wieder dorthin zurückkommen. Und wenn ich n Verlag wäre oder ne Nachrichtenagentur, würde ich sie anfragen, damit sie die Zustände aufdecken könnte. Irgendwie fehlt zum Thema Polizeigewalt auch jegliche Literatur, fällt mir gerade so auf…
@Klavieristin @fraunora Sie kann auf beiden Seiten viel bewirken. Immerhin bildet sie die zukünftigen Polizistengenerationen aus.