Es gibt sie noch, die guten Nachrichten:

Dass die Lehrerin und Hochschuldozentin Bahar Aslan ihren Lehrauftrag verlor war rechtswidrig. Das urteilte jetzt das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen.

Das Land kann gegen das Urteil allerdings noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegen. Ob es dazu kommt, ist aktuell noch unklar.

Bahar Aslan hatte beim damals noch blauen Vogel rassistische Praktiken in der Polizei angeprangert.

https://www.t-online.de/region/essen/id_100237646/gelsenkirchen-rauswurf-von-bahar-aslan-rechtswidrig.html

@fraunora Das freut mich sehr für sie. Ist schon Wahnsinn, dass sie ihren Lehrauftrag für einen Tweet verlor, der #Rassissmus in der Polizei anprangert. Wenn man bedenkt, dass #Aiwanger trotz des antisemitischen Flugblatts bleibt.