Offener Brief vieler Professoren: >>Effektive Maßnahmen gegen die Erderwärmung statt Verwässerung des Klimaschutzgesetzes!
Berichte über
#Extremwetterereignisse in allen Erdteilen haben uns in den letzten Wochen noch einmal deutlich vor Augen geführt, welche Folgen die Klimaveränderung haben wird. Darum sind energische und wirksame Maßnahmen zur Reduktion des #CO2-Ausstoßes von größter Wichtigkeit für die Erhaltung der Grundlagen eines menschenwürdigen Lebens.
[...] Diese Pflicht gilt auch gegenüber zukünftigen Generationen, deren Möglichkeiten, ihre [...]
Völkerrechtlich hat sich Deutschland konkret zu wirksamen Maßnahmen verpflichtet, um den Anstieg der durchschnittlichen
#Erdtemperatur deutlich unter 2° C über dem vorindustriellen Niveau zu halten und Anstrengungen zu unternehmen, ihn auf 1,5° C zu begrenzen. Neben Deutschland haben sich 194 [..] und dadurch deutlich gemacht, dass ein globaler Konsens besteht. Diese Verpflichtung hat das #Bundesverfassungsgericht als Konkretisierung des in Artikel 20a #Grundgesetz verankerten Klimaschutzziels angesehen und so die Einhaltung der völkerrechtlichen Vorgaben verfassungsrechtlich abgesichert.

Hierfür sind im
#Bundes-Klimaschutzgesetz konkrete Ziele sowie Mechanismen festgelegt, mit denen die schrittweise Erreichung dieses Zieles gewährleistet werden soll. Gegenwärtig ist aber eine #Novelle geplant, die die sektorspezifischen Ziele #schwächt. Damit sind die Anforderungen des #Bundesverfassungsgerichts in Gefahr, die verlangen „dass frühzeitig transparente Maßgaben für die weitere Ausgestaltung der #Treibhausgasreduktion formuliert werden, die für die erforderlichen Entwicklungs- und Umsetzungsprozesse Orientierung bieten und diesen ein hinreichendes Maß an Entwicklungsdruck und Planungssicherheit vermitteln“.

Die Auseinandersetzungen und fachwissenschaftlichen Debatten zum
#Klimaschutz werden derzeit von Diskussionen über bestimmte Protestformen, wie z.B. Straßenblockaden, überlagert. Dabei sind insbesondere Forderungen nach einer Verschärfung straf- und polizeirechtlicher Reaktionen beunruhigend und in vielen Fällen verfassungsrechtlich fragwürdig, denn das #Versammlungsrecht schützt auch Protestformen, die disruptiv wirken und von der Mehrheit als #Störung empfunden werden. Vor allem aber lenken diese Debatten von den dringend nötigen Auseinandersetzungen über die konkrete #Umsetzung der verfassungs- und völkerrechtlichen #Klimaschutzpflichten ab. Vor diesem Hintergrund fordern wir als Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Verfassungs- und Völkerrechts die gesetzgebenden Organe des Bundes auf, das Klimaschutzgesetz nicht abzuschwächen. Wir fordern die Bundesregierung auf, ein effektives Klimaschutzprogramm [..] zur Einhaltung der Klimaschutzziele und damit der völker- und verfassungsrechtlichen Verpflichtungen zu beschließen.<< https://verfassungsblog.de/fur-eine-volker-und-verfassungsrechtskonforme-klimaschutzpolitik/ @BlumeEvolution @rahmstorf