Der Weg in den Faschismus wurde vor 100 Jahren auch geebnet durch "Juristen, die keine glühenden Faschisten waren," und die "sich zurückgezogen haben auf die bequeme Behauptung, dass sie als Juristen ja nur neutral das Recht anwenden."
Das Grundgesetz hat auf den Horror der faschistischen Gewaltherrschaft u.a. mit Art. 1 Abs. 1 GG (die Menschenwürde) als Kernelement des GG reagiert.