@intermobility @SiGBerlin Wald ist in Brandenburg definiert nach LWaldG: "(1) Wald im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Forstpflanzen (Waldbäumen und Waldsträuchern) bestockte Grundfläche."
Zu behaupten, das sei etwas Anderes, ist reiner Euphemismus. Natürlich erbringt ein mittelalter Kiefernreinbestand deutlich weniger Ökosystemleistungen als artenreichere Mischwälder, nichtsdestotrotz braucht es Jahrzehnte, bis eine Ausgleichsmaßnahme die gleichen Leistungen erbringt.