Kann jemand im Berliner #FediLZ Infos geben, was bei bestandenem MSA, aber nicht erfolgter Versetzung in Klasse 11 die Konsequenzen sind? Gymnasium, Berlin. Welche Optionen bleiben, was ist empfehlenswert?
Fall aus meinem Umfeld, würde gerne helfen, bin aber selbst überfragt. TIA!
@kleio Meine Info habe ich nicht vom Gym. Da wurde dann potentiell Klasse 10 wiederholt. Der Prüfungsteil musste nicht wiederholt werden, nur die Jahresnoten. Ansonsten bleibt natürlich immer die Option abgehen. Dann müsste man gucken, ob die Noten für eBBR oder BBR ausreichen, da müsste es auch Auffangregeln geben.
@lehrerseele Danke!
Wo finde ich Infos zu Auffangregeln usw.? Sek I-Ordnung?
Informationen und Bestehensregeln zum MSA und EBBR Berlin | MSA Berlin-Brandenburg

@lehrerseele Etwas. Es ist ja schon klar, dass der Jahrgangsteil nicht bestanden ist, die MSA-Prüfungen bestanden.
Was neu ist (und das bestätigt, was ich aus Brandenburg kenne) ist, das der Prüfungsteil bei Wiederholung noch einmal gemacht werden KANN, aber nicht MUSS.
Sek I-VO Berlin - § 44 Gesamtergebnis - Schulgesetz Berlin | Schulgesetz und Schulverordnungen

Berliner Schulrecht - aktuelle Rechtsvorschriften / Änderungen: Schulgesetz Berlin, Grundschulverordnung (GsVO), Sekundarstufe I-Verordnung (Sek I-VO), Gymnasiale Oberstufen Verordnung (VO-GO), Verordnung über die Aufnahme an Schulen besonderer pädagogischer Prägung (AufnahmeVO-SbP), Sonderpädagogikverordnung (Sopäd-VO), mit ergänzenden Hinweisen und Kommentaren

@lehrerseele Super, danke! Da hätte ich jetzt nicht gesucht ...
@kleio Gern geschehen.