Absolut irre: Suspendierte SEK-Polizisten zurück im Dienst

Weil die rechtsextremen Messenger-Gruppen nicht öffentlich waren, sondern die Polizisten bei ihren menschenverachtenden Chats unter sich blieben, sollen sie weder strafrechtlich noch disziplinarrechtlich belangt werden.

https://www.westfalen-blatt.de/owl/bielefeld/suspendiert-polizisten-sek-muenster-2780923

Suspendierte SEK-Polizisten zurück im Dienst

Chats mit Hitlerbildern sowie rassistischen und frauenfeindlichen Inhalten haben für 16 Polizisten aus NRW keine schwerwiegenden Folgen – weder strafrechtlich noch disziplinarrechtlich. Das ist das Ergebnis der mehr als einjährigen Ermittlungen, die jetzt beendet wurden - mit Einstellungen.

Westfalen-Blatt

Aus Anlass einer ähnlichen Entscheidung in Frankfurt haben wir uns bei @netzpolitik_feed kürzlich die "Rechtslage" bei rechtsextrmen Chats von Beamten erklären lassen:

Weder ist die Frage der Öffentlichkeit im Strafrecht so eindeutig, wie sie die Staatsanwaltschaft hier offenbar darstellt, noch sollte dies für dienstrechtliche Konsequenzen eine Rolle spielen. Wer menschen- und verfassungsfeindlich agiert, egal in welchem Rahmen, sollte nicht Polizist sein dürfen:

https://netzpolitik.org/2023/strafen-fuer-rechtsextreme-polizei-chats-eine-frage-der-oeffentlichkeit/

Strafen für rechtsextreme Polizei-Chats: Eine Frage der Öffentlichkeit

Frankfurter Polizist:innen schickten sich in einer Messenger-Gruppe Hakenkreuze und machten sich über Minderheiten lustig. Es könnte sein, dass sie nicht strafrechtlich belangt werden, denn die Hürden dafür sind hoch. Wir erklären die Rechtslage.

netzpolitik.org
@roofjoke @netzpolitik_feed Eventuelle Ausnahme LARP, auf der Theaterbühne, ... oder?