Absolut irre: Suspendierte SEK-Polizisten zurück im Dienst

Weil die rechtsextremen Messenger-Gruppen nicht öffentlich waren, sondern die Polizisten bei ihren menschenverachtenden Chats unter sich blieben, sollen sie weder strafrechtlich noch disziplinarrechtlich belangt werden.

https://www.westfalen-blatt.de/owl/bielefeld/suspendiert-polizisten-sek-muenster-2780923

Suspendierte SEK-Polizisten zurück im Dienst

Chats mit Hitlerbildern sowie rassistischen und frauenfeindlichen Inhalten haben für 16 Polizisten aus NRW keine schwerwiegenden Folgen – weder strafrechtlich noch disziplinarrechtlich. Das ist das Ergebnis der mehr als einjährigen Ermittlungen, die jetzt beendet wurden - mit Einstellungen.

Westfalen-Blatt
@roofjoke das ein "besitzwille" als notwendig konstruiert wird um Strafen wegen Besitz von Kinderpornografie verhängen zu können ist auch neu, oder? Ich vermeine Artikel gelesen zu haben, dass z.B. in Gruppen von 13/14-Jährigen, in denen 13-Jährige Nacktbilder teilen, sich alle 14 Jährigen strafbar machen... (die 13 Jährigen sind noch straffähig).