Erst seit 46 Jahren, seit dem 1. Juli 1977, darf in der Bundesrepublik Deutschland eine Ehefrau auch ohne Einverständnis des Gatten erwerbstätig sein.

(bis dahin durfte die Ehefrau nur dann berufstätig sein, wenn dies »mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar« war; seit 1977 gilt das Partnerschaftsprinzip, nach dem es keine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenteilung in der Ehe mehr gibt https://de.wikipedia.org/wiki/Gleichberechtigungsgesetz)

Gleichberechtigungsgesetz – Wikipedia

@archilocheion Und zu diesen "Pflichten in der Ehe" gehörte bis 1996 auch noch, dem Ehegatten jederzeit zur Beschlafung zur Verfügung zu stehen…