Heute Anruf vom Ordungsamt der Gemeinde erhalten: wir hatten eine Wiese auf unserem Grundstück für die Insekten,v.a. für die Bienen🐝, wachsen lassen - jetzt liegt eine Beschwerde wegen starken Pollenflugs vor und wir müssen sie mähen. Auch das ist Deutschland...😑🤷🏽‍♀️ #SaveTheBees
Vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen,die nach der rechtlichen Grundlage gefragt haben.Die gibt es bei uns tatsächlich und zwar im §26 des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) vom 14. März 1972,das ne jährliche Mähpflicht für solche Flächen vorsieht.Wir werden aber das Mähen auf 1-2 mal p.a.reduzieren.
https://www.landesrecht-bw.de/jportal/;jsessionid=8A8FF90D302056B7E873A3D8BB367EA9.jp81?quelle=jlink&query=Lw%2FKultG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-Lw_KultGBWpP26
Landesrecht BW LLG | Landesnorm Baden-Württemberg | Gesamtausgabe | Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) vom 14. März 1972 | gültig ab: 24.03.1972

Recherche juristischer Informationen

So wurde die Wiese bisher 3-4 mal p.a. von einem Landwirt gemäht. Es ist auch für den Erhalt der Pflanzenvielfalt einer Wiese wichtig, sie ab Juni/Juli 1-2 mal pro Jahr zu mähen. Zudem wollen wir nicht deswegen ein schlechtes Verhältnis zu Nachbarn und dem Ordnungsamt riskieren, das hier unbürokratisch bürokratisch mit einem telefonischen Hinweis vor einer schriftlichen Aufforderung agierte. Wir hatten uns nur über die Aufforderung gewundert, da die Argumentation „Pollenflug“ abenteurlich war…
@Thomas_Wuest Es handelt sich also um eine landwirtschaftliche Fläche und nicht um einen Garten?
@waldi Nein, es handelt sich um ein Grundstück, das aber nur aus einer Wiese besteht.