@Thomas_Wuest Schriftlichen Bescheid mit der vorgeschriebenen Begründung und Rechtsgrundlage etc. verlangen.
Mögen die Spiele beginnen.
@VolkerK Es gibt dafür bei uns eine rechtliche Grundlage…
Attached: 1 image Vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen,die nach der rechtlichen Grundlage gefragt haben.Die gibt es bei uns tatsächlich und zwar im §26 des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) vom 14. März 1972,das ne jährliche Mähpflicht für solche Flächen vorsieht.Wir werden aber das Mähen auf 1-2 mal p.a.reduzieren. https://www.landesrecht-bw.de/jportal/;jsessionid=8A8FF90D302056B7E873A3D8BB367EA9.jp81?quelle=jlink&query=Lw%2FKultG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-Lw_KultGBWpP26