Heute Anruf vom Ordungsamt der Gemeinde erhalten: wir hatten eine Wiese auf unserem Grundstück für die Insekten,v.a. für die Bienen🐝, wachsen lassen - jetzt liegt eine Beschwerde wegen starken Pollenflugs vor und wir müssen sie mähen. Auch das ist Deutschland...😑🤷🏽‍♀️ #SaveTheBees
@Thomas_Wuest ich würde das Ordnungsamt auch mal höflich nach ihrer Rechtsgrundlage fragen und mir die dann ganz in Ruhe zur Gemüte führen, bevor ich etwas mähen würde. Evtl. kann die zuständige Naturschutzbehörde wegen der Blühwiese mäßigend auf das Ordnungsamt einwirken. Sowas hab ich nämlich noch nie gehört.
Thomas Wüst (@[email protected])

Attached: 1 image Vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen,die nach der rechtlichen Grundlage gefragt haben.Die gibt es bei uns tatsächlich und zwar im §26 des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) vom 14. März 1972,das ne jährliche Mähpflicht für solche Flächen vorsieht.Wir werden aber das Mähen auf 1-2 mal p.a.reduzieren. https://www.landesrecht-bw.de/jportal/;jsessionid=8A8FF90D302056B7E873A3D8BB367EA9.jp81?quelle=jlink&query=Lw%2FKultG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-Lw_KultGBWpP26

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