Das Strafgericht Basel-Stadt hat Michele Binswanger heute wegen Verleumdung verurteilt und die Strafe gegenüber der Vorinstanz verschärft.
Dieser Richterspruch bezieht sich nicht auf eine Bagatelle oder auf eine dumme, zufällige Bemerkung. Die Verurteilung wegen Verleumdung betrifft den Kern der falschen und in gewissen Kreisen immer und immer wieder wiederholten Behauptung, ich hätte einen Zuger Kantonsrat der Vergewaltigung bezichtigt.
